Winterschlussverkauf Rückgabe, Umtausch, Reklamation: Das gilt beim Kauf von reduzierter Ware

28. Januar 2024, 14:08 Uhr

Ende Januar startet im Einzelhandel der Winterschlussverkauf. Die Lager sind noch gut gefüllt - Platz für die Frühjahrsware muss her. Die Schnäppchenjagd kann sich daher lohnen. Doch was können Kunden tun, wenn sich das Sonderangebot als Fehlkauf entpuppt?

Reduzierte Ware: Diese Rechte haben Kunden im Geschäft

Gekauft ist gekauft: Ob ein Artikel preisreduziert war oder regulär bezahlt wurde, spielt für einen Umtausch oder eine Rückgabe keine Rolle. Es gilt das Gewährleistungsrecht.

Solange keine Mängel vorliegen, müssen Geschäfte verkaufte Ware grundsätzlich nicht zurücknehmen. Das Rückgaberecht ist eine freiwillige Leistung. Ob ein Umtausch dennoch möglich ist, kommt auf die Kulanz des Ladens an.

Gerade im Schlussverkauf wollen Händler einmal verkaufte Ware in der Regel auch nicht zurück in den Laden hängen. Daher sollte man sich über die jeweiligen Regelungen schon vor dem Kauf im Geschäft erkundigen. Oft wird darauf hingewiesen, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Mängel und Defekte an Waren sofort reklamieren

Andere Regeln gelten, wenn die gekaufte Ware einen Mangel hat - auch reduzierte Ware. Dann kann der Kunde zwei Jahre lang reklamieren. Das heißt aber nicht, dass der Händler sofort den Kaufpreis erstatten muss. Er hat die Möglichkeit, den Defekt zu reparieren oder die Ware gegen ein Produkt ohne Mängel zu tauschen.

Im ersten Jahr nach dem Kauf der Ware müssen Verbraucher dabei nicht nachweisen, dass sie das Produkt bereits defekt erhalten haben. Sind bereits mehr als zwölf Monate seit dem Kauf vergangen, muss der Kunde dagegen belegen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat - auch wenn er nicht sofort erkennbar war.

Online erworbenes Schnäppchen - das gilt für den Umtausch

Im Online-Handel steht Käufern auch bei reduzierten Artikeln das Widerrufsrecht zu. Da das Schnäppchen im Netz nicht näher in Augenschein genommen werden kann, billigt der Gesetzgeber bei einem Kauf im Internet ein vierzehntägiges Rückgaberecht zu. In einigen Online-Shops sind es sogar 30 Tage.

Wichtig ist, dass zunächst ein Widerruf beim jeweiligen Shop eingereicht wird. Die Ware kann dann nach entsprechender Rücksprache zurückgeschickt werden. Wie bei einem Widerruf genau vorgegangen werden muss, ist auf den Seiten des jeweiligen Internet-Shops angegeben. Meistens genügt eine E-Mail, das ist allerdings nicht immer so.

Wer die Kosten für die Rücksendung trägt, ist ebenfalls von Shop zu Shop unterschiedlich. Laut Gesetz sind die Versandunternehmen nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 29. Januar 2024 | 17:15 Uhr

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