Mitarbeitende des Nahverkehr Schwerin treffen sich zu einem Warnstreik der Gewerkschaft Verdi im Straßenbahndepot.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat zu Warnstreiks im ÖPNV aufgerufen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Büttner

Öffentlicher DienstWarnstreik im ÖPNV - in diesen Bundesländern wird gestreikt

21. Februar 2025, 18:16 Uhr

Die Gewerkschaft ver.di hat erneut zu Warnstreiks im öffentlichen Dienst aufgerufen. In Sachsen wurden schon am Donnerstag (20.02.) kommunale Horte und Kitas, die Abfallentsorgung und die Stadtreinigung bestreikt.

In Berlin und Teilen Mecklenburg-Vorpommerns blieben U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen in den Depots. Am Freitag (21.02.) soll in sechs weiteren Bundesländern gestreikt werden.

Wann wird wo im ÖPNV gestreikt? Hier finden Sie alle Bundesländer im Überblick:

Ver.di hat in Baden-Württemberg zu Warnstreiks im Nahverkehr aufgerufen. Pendlerinnen und Pendler müssen sich am Freitag (21.02.) in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Heilbronn, Esslingen, Baden-Baden, Konstanz, Mannheim, Heidelberg, Edingen und Ulm auf Ausfälle einstellen. Auch Busunternehmen werden bestreikt. In Tübingen wird der Nahverkehr nach Angaben der Stadtwerke am Freitag und Samstag bestreikt.

In Bayern soll der Nahverkehr nicht bestreikt werden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden von Donnerstagmorgen (20.02.) bis Samstagmorgen (22.02.) um 3 Uhr bestreikt. Nur private Busunternehmen, Fähren und S-Bahnen fahren. Auch in den Stunden nach Streikende muss mit Ausfällen und Verspätungen gerechnet werden.

Aktuell sind in Brandenburg keine Streiks im Nahverkehr geplant. Brandenburgerinnen und Brandenburger, die nach Berlin oder zum Flughafen BER pendeln, sollten auf S-Bahnen und Regionalzüge umsteigen.

In Bremen muss ab Freitagmorgen (21.02.) gegen 4 Uhr bis Samstagmorgen (22.02.) um 3 Uhr mit einem kompletten Ausfall der Busse und Bahnen gerechnet werden. Die BSAG stellt keinen Ersatzfahrplan auf.

Aktuell sind keine Warnstreiks im ÖPNV geplant.

Am Freitag werden in Frankfurt Straßenbahnen und U-Bahnen, in Wiesbaden der Busverkehr und in Kassel die Straßenbahnen und Busse der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft (KVG) bestreikt.

Schon am Donnerstag (20.02.) blieben viele Busse und Bahnen im Westen des Landes in den Depots. Am Freitag (21.02.) sollen folgende Betriebe bestreikt werden:

  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP)
  • NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH
  • Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS)
  • Rostocker Straßenbahn (RSAG)
  • Regionalbus Rostock (rebus)
  • Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft (MVVG)
  • Verkehrsbetrieb Greifswald (VBG)
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald (VVG)
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen (VVR)


Keine Warnstreiks soll es hingegen in Neubrandenburg und im Raum Anklam geben.

Am Freitag (21.02.) stehen laut ver.di Busse und Bahnen der Üstra in Hannover still. Nicht betroffen sind den Angaben zufolge die von Regiobus betriebenen Buslinien sowie die S-Bahn- und Regionalbahnlinien.

In Osnabrück wird der Busverkehr bestreikt. In Göttingen fahren die Busse der GöVB den ganzen Tag nicht, auch in Wolfsburg kommt es zu Ausfällen. In Braunschweig stehen Busse und Bahnen der BSVG still, auch in Lüchow und Peine fahren keine Busse.

In NRW sind Bielefeld, Dortmund, Essen, Duisburg, Wuppertal, Düsseldorf, Köln, Bonn, Paderborn, Gütersloh, Gelsenkirchen, Bochum, Witten, Hagen, Mönchen-Gladbach, Remscheid, Solingen, Leverkusen, Aachen, Mülheim, Krefeld und Herne vom Streik betroffen.

Auch im Ennepe-Ruhr-Kreis, im Kreis Recklinghausen, in Monheim, im Rheinisch-Bergischen Kreis, in Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Unna, Viersen und im Kreis Wesel wird der ÖPNV teilweise bestreikt. In Hamm standen die Busse bereits am Donnerstag (20.02.) still.

Zum Streik am Freitag (21.02.) aufgerufen sind laut ver.di die KRN-Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, die Stadtwerke Pirmasens Verkehrs GmbH, die SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs AG und die Stadtwerke Trier.

Auch Bus- und Bahnfahrer der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (RNV) streiken - und zwar an allen sechs Standorten, darunter Ludwigshafen und Bad Dürkheim.

Im Saarland sind keine Streiks im ÖPNV angekündigt. Die Streiks in Rheinland-Pfalz dürften jedoch auch Auswirkungen auf das Saarland haben.

In Sachsen sind keine Streiks im Nahverkehr angekündigt.

In Sachsen-Anhalt sind keine Streiks im Nahverkehr angekündigt.

In Schleswig-Holstein sind keine Streiks im Nahverkehr angekündigt.

In Thüringen sind keine Streiks im Nahverkehr angekündigt.

Eine digitale Infotafel mit dem Hinweis des aktuellen Warnstreik auf einem Bahnsteig am Alexanderplatz.
Beschäftigte der Berliner Verkehrsbetriebe streiken schon einen Tag früher. Bildrechte: picture alliance / Rainer Keuenhof | Rainer Keuenhof

Gibt es eine Entschädigung, wenn Bus, U-Bahn oder Straßenbahn nicht fahren?

Was tun, wenn ich nicht mit Bus und Bahn zur Arbeit komme? Einfach zu Hause bleiben darf man nicht. Ähnlich sieht es für Schüler aus.

Hat ein Zug der Deutschen Bahn erhebliche Verspätung oder fällt ganz aus, haben die betroffenen Fahrgäste einen Anspruch auf Entschädigung - auch bei Streiks. Wie hoch diese ausfällt, regelt die EU-Fahrgastverordnung.

Ist man mit den "Öffis" unterwegs, sieht das anders aus. Bei einem Streik hat man hier keinen Anspruch auf Beförderung oder Fahrpreis-Erstattung. Auch die von vielen Verkehrsunternehmen zugesicherte "Mobilitätsgarantie" gilt dann nicht mehr.

Auch Taxikosten werden nicht ersetzt. Selbst dann nicht, wenn man aufgrund des Streiks nicht pünktlich zur Arbeit kommt.

Was gilt, wenn man zu spät am Arbeitsplatz erscheint?

Der Weg zur Arbeit liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Er trägt das sogenannte Wegerisiko. Ein Grund, nicht pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, ist ein Streik des ÖPNV also nicht.

Wer zu spät zur Arbeit kommt, ist verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen - oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Die Entscheidung liegt letztlich beim Arbeitgeber. Ein Recht auf das Nachholen der verpassten Arbeitszeit hat der Arbeitnehmer nicht.

Falls möglich, kann man sich mit dem Arbeitgeber auf Homeoffice einigen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich mit dem Chef schon vorab auzutauschen. In der Regel werden Streiks rechtzeitig angekündigt.

Arbeitnehmer tragen auch bei einem ÖPNV-Streik das sogenannte Wegerisiko. Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Arbeitnehmer muss sich um Alternativen bemühen

Wer sich im Vorfeld nicht um Alternativen bemüht hat, seinen Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen, muss sogar mit einer Abmahnung rechnen. Bei mehrmaligem Zu-spät-Kommen droht schlimmstenfalls die Kündigung.

Nicht zumutbar ist es allerdings, die Fahrt zur Arbeit einen Tag vorher anzutreten. Gleiches gilt für Fahrtkosten für ein Taxi, deren Höhe in keinem Verhältnis zum Gehalt stehen.

Muss mein Kind trotz Streik zur Schule?

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gilt in Deutschland eine Schulpflicht - auch bei Streik. Bei Minderjährigen sind die Eltern in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kind am Unterricht teilnehmen kann.

Letztlich liegt es in der Hand der Schulen, ob sie das Fernbleiben eines Schülers als "unentschuldigtes Fehlen" werten.

Zum Thema

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 20. Februar 2025 | 17:15 Uhr